An das
Bundesministerium
Kunst, Kultur,
öffentlicher Dienst und Sport
per E-Mail iv11@bmkoes.gv.at
Betrifft: GZ 2022-0.593.601 – Begutachtungsverfahren; BG, mit dem das FilmstandortG 2023 erlassen wird und das FilmförderungsG und das KommAustriaG geändert werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben angeführtenBegutachtungsverfahren erstatten FILM AUSTRIA – Vereinigung kreativer Filmproduzenten und aafp – Verband österreichischer Filmproduzentinnen und -produzenten binnen offener Frist gemeinsam die nachstehende
STELLUNGNAHME:
Vorbemerkungen
Das Gesetzesvorhaben wird in seiner Grundausrichtung ausdrücklich begrüßt. Zwar sind die Stärke und die Bedeutung „des österreichischen Filmwesens“ (§ 1 FFG neu) nicht ausschließlich von der (nunmehr erweiterten) Filmförderung abhängig, das nunmehr in Aussicht genommene gesetzliche Vorhaben stellt aber jedenfalls einen gewichtigen Beitrag zur Zielerreichung dar. Da sich der für die österreichischen Filmproduktionsunternehmen relevante konkrete Inhalt der Förderbedingungen letztlich erst aus den noch nicht vorliegenden Richtlinien von ÖFI, FISA und FernsehfondsAustria ergeben wird, kann sich die vorliegende Stellungnahme auf grundsätzliche und systematische Aspekte beschränken.
Schon einleitend ist freilich darauf hinzuweisen, dass die im Vorblatt unter „Wirtschaftliche Auswirkungen“ angeführten Beträge nach den Berechnungen der österreichischen Filmwirtschaft wesentlich zu niedrig angesetzt sind, um die erreichten Ziele zu erfüllen. Die nunmehr in Aussicht genommene Deckelung der Förderung widerspricht nicht nur den im Vorfeld der Erstellung des Gesetzesentwurfs gegenüber der österreichischen Filmwirtschaft abgegebenen Bereitschaft, die neue Förderung „ungedeckelt“ zu realisieren, durch die vorliegende Limitierung wird absehbar auch die Zielerreichung des Gesetzes untergraben: „Verlässlichkeit“, „Planbarkeit“ und die „Vermeidung der first-come-first-serve-Problematik“ kann gerade so nicht erreicht werden, womit der angestrebte „nachhaltige Impuls“ (Erläuterungen „Allgemeiner Teil“) auszubleiben droht.
Bitte lesen den kompletten Wortlaut im angehängten PDF: