Film Austria hat auf der Grundlage der langjährigen und breiten Erfahrung seiner Mitglieder Kriterien für die Höchstgagen der nachfolgend angeführten Filmberufe erarbeitet.
Es handelt sich dabei um branchenübliche Maximalwerte, die im Allgemeinen nicht überschritten werden; die dokumentierten Höchstgagen gelten für Wochenpauschalgagen (entsprechend § 7 des Kollektivertrags für Filmschaffende) für hochwertige Kino/TV/Streaming-Spielfilme und TV/Streaming-Serien.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Nehammer!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Raab!
Sie haben sich in unterschiedlicher Funktion an den Verhandlungen über die Zukunft des ORF beteiligt. Den Medienberichten zufolge hat dabei die nationale und internationale Wahrnehmbarkeit Österreichs, wie sie gerade durch das österreichische Filmschaffen, durch österreichische Filme, Serien, Dokumentationen, Kultur- und Sportsendungen realisiert wird, bisher keine Rolle gespielt. Die Identität der Republik Österreich wird maßgeblich durch sein (auch international) wahrgenommenes Filmschaffen realisiert. Es geht um österreichische Inhalte im österreichischen Programm! Und diese Inhalte werden nicht in deutschen Sendern, nicht bei internationalen Streamern oder „Irgendwo“ geschaffen – diese österreichischen Inhalte werden bisher und bis auf Weiteres allein von der österreichischen Filmwirtschaft, den österreichischen Filmschaffenden mit und durch den Österreichischen Rundfunk geschaffen!
An das
Bundesministerium
Kunst, Kultur,
öffentlicher Dienst und Sport
per E-Mail iv11@bmkoes.gv.at
Betrifft: GZ 2022-0.593.601 – Begutachtungsverfahren; BG, mit dem das FilmstandortG 2023 erlassen wird und das FilmförderungsG und das KommAustriaG geändert werden
Rechtsgutachten klärt, was diesbezüglich für österreichische Filmproduktionen zu beachten ist.