Film Austria hat auf der Grundlage der langjährigen und breiten Erfahrung seiner Mitglieder Kriterien für die Höchstgagen der nachfolgend angeführten Filmberufe erarbeitet.
Es handelt sich dabei um branchenübliche Maximalwerte, die im Allgemeinen nicht überschritten werden; die dokumentierten Höchstgagen gelten für Wochenpauschalgagen (entsprechend § 7 des Kollektivertrags für Filmschaffende) für hochwertige Kino/TV/Streaming-Spielfilme und TV/Streaming-Serien.